Garantieumfang

Die MTS Schrode AG gewährt in Deutschland als Option auf Ihr neues MTS-Anbaugerät 36 Monate Garantie. Diese umfasst folgendes:

  • Im Falle eines Herstellungs- oder Materialfehlers übernimmt die MTS Schrode AG die Reparatur oder den Austausch des defekten Maschinenteils durch den nächstgelegenen MTS Stützpunkt oder einen zertifizierten MTS Servicepartner.
    • MTS Hayingen, Innovationsweg 1, 72534 Hayingen
      Tel: +49 (0) 7386 – 9792 105; service@mts-online.de
    • MTS Bünde, Klöcknerstraße. 3, 32257 Bünde
      Tel: +49 (0) 5223 – 976979 105 service@mts-online.de
    • MTS Feuchtwangen, Ansbacher Straße 20, 91555 Feuchtwangen
      Tel: +49 (0) 9852 – 703176 105; service@mts-online.de
    • Service Stützpunkt West, BMS Köhler & Ollig Baumaschinenservice GmbH, Im Gohl 21, D- 56751 Polch,
      Tel: +49 (0) 2654 987209 0; info@bms-koehler.de
  • Kann das Gerät nicht vor Ort, sondern nur in einem MTS-Stützpunkt repariert werden oder dauert die Reparatur länger als 5 Werktage, so erhalten Sie kostenlos ein vergleichbares Überbrückungsgerät aus dem MTS-Mietpark. Falls das passende MTS-Anbaugerät zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar ist, erhält der Garantie­nehmer für die Ausfalltage, die über die o.a. 5 Werktage hinausgehen, einen Gutschein über ein Mietgerät seiner Wahl. Dieser Gutschein muss innerhalb der gesetzlichen Frist eingelöst werden.
  • Der Garantienehmer erhält für die Dauer der Garantie einen Zugang zu unserem Gerätemanager SMART light, in dem grundlegende Informationen über das MTS-Anbaugerät zentral abrufbar sind.

 

Garantie Dauer

  • Die Laufzeit der MTS Garantie 36 beginnt mit der Auslieferung des Anbaugeräts an den ersten Endkunden. Es gilt das Datum des Lieferscheins.
  • Die Garantie gilt für einen Zeitraum von sechsunddreißig (36) Monaten.
  • Die Inanspruchnahme der Garantieleistung kann erst erfolgen, wenn:
    • Die Registrierung und Zustimmung im Gerätemanager SMART light durch den Garantienehmer erfolgt ist.
    • Die Einweisung für das Anbaugerät durch den MTS Anwendungsberater e­rfolgt ist.
  • Kommt aufgrund von Verhinderung seitens MTS kein Einweisungstermin zustande, tritt 3 Wochen nach Auslieferung (es gilt das Datum des Lieferscheins) die Garantieleistung in Kraft und kann in Anspruch genommen werden.
  • Die MTS Garantie36 verlängert sich nicht durch eventuelle Stillstandzeiten wegen Austausch, Überprüfung oder Reparatur eines MTS-Anbaugerätes bzw. seiner Teile oder Komponenten. Dies gilt auch für während der Garantiezeit instand gesetzte oder erneuerte Teile oder Komponenten.

 

Einsatz Gerätemanager

Der Garantienehmer bzw. Betreiber erklärt sich damit einverstanden, dass das MTS-Anbaugerät mit einem Erfassungsgerät (Tracker) ausgestattet und mit dem Gerätemanager SMART light verknüpft ist. Das Erfassungsgerät dokumentiert den Standort und die Einsatzdauer des Gerätes, die im Rahmen des Gerätemanagers ausgelesen und für Service, Reparatur sowie Wartung verwendet werden.

Die erfassten Daten werden unter Einhaltung der aktuell gültigen Datenschutz­bestimmungen (DSGVO) lediglich zur technischen Auswertung von der MTS Schrode AG verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Der Geräte­manager SMART light beinhaltet folgende Funktionen:

  • Tägliche Standortbestimmung Ihres MTS-Anbaugeräts (Kartenansicht)
  • Tägliche Aufzeichnung über die Bewegung Ihres MTS-Anbaugeräts
  • Übersichtliche Dokumentenverwaltung
  • Digitale Verwaltung Ihrer MTS Garantie36
  • Wartungsinformationen über fällige Prüfungen und Kundendienste Ihres MTS-Anbaugeräts

 

Garantiebedingungen

Die MTS Garantie gilt nur unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Es sind keine Anbauten oder Veränderungen der Grundspezifikationen des MTS-Anbaugeräts vorgenommen worden. Dies beinhaltet jede Art von Veränderun­gen, z. B. Inaktivierung, Einstellungen oder Modifikationen des MTS-Anbaugeräts.
  • Die Einrichtung zur Erfassung der Position und der Betriebsdauer dürfen nicht abgeklemmt und/oder nicht manipuliert werden.
  • Bei Inbetriebnahme des MTS-Anbaugerätes wurde eine ordnungsgemäße Ein-weisung durch MTS Fachpersonal und deren Anwendungsberater durchgeführt. Die Einweisung wurde ordnungsgemäß im Einweisungsprotokoll dokumentiert.
  • Die Garantie gilt nur für Maschinen, die von der MTS Schrode AG an den gewerblichen Endkunden verkauft und ausgeliefert wurden. Sie gilt nur für den Erstkunden und erlischt im Fall des Weiterverkaufs, Schenkung oder sonstiger Weitergabe der Maschine.
  • Das MTS-Anbaugerät ist in einer betriebsüblichen und sachgemäßen Art und Weise eingesetzt worden. Es ist keinem Missbrauch oder keinen in irgendeiner anderen Weise extremen Belastungen ausgesetzt worden.
  • Das MTS-Anbaugerät ist nicht in einen Unfall oder in einen Gewaltschaden verwickelt gewesen.
  • Das MTS-Anbaugerät ist entsprechend den Anweisungen in der Betriebsanleitung des Herstellers korrekt bedient und gewartet worden.
  • Die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Wartung sind nachweislich gemäß Herstellervorgaben (Wartungsintervall & Durchführungsumfang) durchgeführt und protokolliert worden.
  • Die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen wurde ausschließlich von durch die MTS Schrode AG autorisierte Personen oder einem MTS Servicepartner durchgeführt.
  • Die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen müssen ausschließlich mit originalen oder freigegebenen Ersatzteilen von der MTS Schrode AG durchgeführt werden.
  • Schäden, derentwegen die MTS Garantie36 in Anspruch genommen wird, sind nicht Ergebnis oder Folgen:
    • von fehlerhaften Wartungs- oder Reparaturarbeiten,
    • der Verwendung anderer als der von der MTS Schrode AG spezifizierten Öle oder Fette,
    • der Verwendung von Teilen, bei denen es sich nicht um original MTS Ersatzteile oder Komponenten handelt.
  • Der MTS Schrode AG Service erhält nach vorheriger Absprache uneinge­schränkten Zugang zum MTS-Anbaugerät sowie zu den in allen entsprechenden elektro­nischen Steuermodulen gespeicherten elektronischen Daten.
  • Schäden, derentwegen die MTS Garantie36 in Anspruch genommen wird, sind nicht Ergebnis oder Folge eines Defekts oder einer Störung, die dadurch ver­schlimmert wurden, weil der Benutzer zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm der Defekt oder die Störung bekannt geworden ist, nicht unverzüglich geeignete Maßnah­men ergriffen hat.

 

Garantieausschluss

  • Die MTS Garantie36 gilt nicht für normale Wartung oder Pflege, normalem Verbrauch von Verschleißteilen und normaler Abnutzung.

Verschleißteile sind beispielsweise:

  • Dichtungen
  • Öle und Fette
  • Hydraulikschläuche
  • Sicherungen
  • Glühlampen
  • Schnellwechselkupplungen für Hydraulikkreise
  • Reibbeläge
  • Keil- und Antriebsriemen
  • Teile mit Boden-, Beton- & Asphaltberührung (z.B. Felsmeißel, Meißelhalter Verdichter- Grundplatten, Wellen und Schlegel der Bodenrecycler)
  • bewegte Elektrokabel, Stecker und Kupplungen
  • Batterien und Akkus

    (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

    • Die MTS Garantie36 gilt nicht für Ausrüstung oder Teile, Aufbauten oder andere Installationen, die nicht von der MTS Schrode AG installiert bzw. genehmigt worden sind.
    • Die MTS Garantie36 deckt nicht zusätzliche Kosten ab, die aufgrund Ausrüstung oder Teilen, Aufbauten oder anderen Installationen, die von jemand anderem als der MTS Schrode AG oder deren Vertragspartner montiert bzw. installiert worden sind und die Garantiearbeiten erschweren oder deren Ausführung verhindern.
    • Innerhalb der MTS Garantie36 werden alle Reisekosten (z.B. Fahrzeit Monteur und Fahrstrecke Werkstattwagen), die im Zusammenhang mit der Ausführung von Garantiearbeiten durch Mitarbeiter von der MTS Schrode AG oder des MTS Servicepartners in Deutschland anfallen, übernommen.
    • Die MTS Garantie36 gilt nicht für die folgenden Kosten, die im Zusammenhang mit Garantiearbeiten entstehen können:
      • Transportkosten von Maschinen oder Ausrüstungsgegenständen
      • Überstundenzuschläge für Arbeiten außerhalb der normalen Öffnungszeiten der Niederlassungen
      • Kosten für zusätzliche Fracht und Verpackung
    • Die Garantie gilt nicht bei Einsatzorten mit besonders schwerem Zugang wie z. B. deutsche Inseln sowie Einsatzorten unter Tage oder fernab von öffentlichen Verkehrswegen.
    • Werden Garantiearbeiten im Zusammenhang mit anderen Reparaturen oder Wartungsarbeiten durchgeführt, werden die Reisekosten nicht erstattet oder gutgeschrieben. Übermäßige Reinigungsarbeiten, die erforderlich sind, um eine Garantiearbeit durchzuführen, werden durch die MTS Garantie36 nicht übernommen.

     

    Pflichten des Garantienehmers

    • Ihr Benutzerhandbuch mit Wartungsplan beschreibt die richtige Pflege Ihres Anbaugeräts. Achten Sie darauf, dass die erforderlichen Wartungsmaßnahmen zum richtigen Zeitpunkt durchgeführt werden und die verwendeten Materialien den MTS Spezifikationen entsprechen.
    • Unsere Service-Techniker sind dafür ausgebildet, die erforderlichen Arbeiten unter Verwendung von MTS Originalersatzteilen und Spezialwerkzeugen durchzuführen, um Ihr Gerät in optimalem Zustand zu halten. Werden die erforderlichen Wartungsmaßnahmen nicht rechtzeitig und entsprechend den von der MTS Schrode AG angegebenen Wartungsintervallen durchgeführt, erlischt die Garantie. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Maschine nach Erkennung eines Defekts schnellstmöglich einem MTS Stützpunkt oder einem MTS Servicepartner vorstellen, damit die erforderlichen Reparatur- oder Wartungsarbeiten ausgeführt werden können. Dies verringert die Auswirkung eines Defekts auf Ihr Gerät auf ein Mindestmaß und hat Einfluss auf die Art der erforderlichen Reparatur. Bewahren Sie die Nachweise für die durchgeführten Wartungsarbeiten Ihres MTS-Anbaugeräts auf.
    • Für das Zustandekommen der MTS Garantie36 ist folgendes erforderlich:
      • Abschließen des Kaufvertrags über die MTS Garantie36 in Verbindung mit einem MTS Neugerät
      • Zustimmung der Garantiebedingungen während der Registrierung im Gerätemanager
      • Geräteeinweisung durch einen Anwendungsberater oder beauftragte Personen

     

    Allgemeine Hinweise

    • Die Bedeutung richtiger Pflege

    Gute Wartung beginnt am Arbeitsplatz. In der Betriebsanleitung finden Sie Hinweise zur richtigen Pflege und Benutzung Ihres MTS-Anbaugeräts. Wenn Sie diese Hinweise befolgen, vermeiden Sie Reparaturkosten aufgrund von Missbrauch, Vernachlässigung oder unzureichender Wartung und erzielen bei einem eventuellen Weiterverkauf Ihres MTS-Anbaugerätes einen höheren Verkaufserlös.

    • Garantie und Verbraucherschutz

    Mit Ausnahme der in dieser Garantie genannten Ansprüche schließt die MTS Schrode AG einschließlich aller verbundenen Unternehmen jegliche Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden aus.

    Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die an Leben, Körper und Gesundheit von Personen eingetreten sind. Der Ausschluss gilt ferner nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Garantiegebers oder dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nicht für Produkthaftungsansprüche.

     

     

    MTS Schrode AG
    Stand: 19. März 2024